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Wenn das Amt Auskunft verlangt, der Ex-Partner stresst oder Ihr Vater das zweite Studium nicht bezahlt – wir prüfen Ansprüche, vermitteln zwischen Beteiligten, finden für Sie eine faire Lösung. Bitte kontaktieren Sie uns besonders schnell, wenn es bereits Jugendamtsurkunden oder Gerichtsbeschlüsse gibt und eine Zwangsvollstreckung droht. Unser Honorar berechnen wir in der Regel für alle Mandanten nach Zeitaufwand bei minutengenauer Abrechnung.
Sie haben keinen Ehevertrag? Dann leben Sie als Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung können Sie von Ihrem Partner die Hälfte des während der Ehe hinzugewonnenen Vermögens verlangen. Dies sollte immer dann überdacht werden, wenn bei der Trennung Immobilien vorhanden sind. Wir beraten Sie, wie sich das Anfangs- und Endvermögen berechnet, ob ein Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte und falls ja, ob im Verbund mit der Scheidung oder lieber isoliert. Auch ohne Ehescheidung können Sie unter Umständen einen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich haben. Spätestens vor einem Notartermin für eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist mindestens eine Erstberatung dringend anzuraten.
Für Fragen zu Unterhalt und Zugewinn vereinbaren Sie hier einen Termin.
Montag - Donnerstag: 9:00 - 17:00 Uhr
Freitag / Samstag: nur nach Vereinbarung
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