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Wer schon einmal in einer Erbengemeinschaft geerbt hat, weiß wie schwierig Verwandtschaft sein kann. Häufig brechen familiäre Konflikte erst im Zuge einer Erbschaft und damit zu einer denkbar ungünstigen Zeit für die Angehörigen auf. Außerdem werden viele Personenstandsurkunden oder andere Nachweise, wie z. B. Ehescheidungsbeschlüsse o. ä., benötigt, um mit Hilfe eines Erbscheins die Erbberechtigung nachweisen zu können.
Deshalb empfehlen wir die Fertigung eines Testaments, gern mit unserer Hilfe. Lassen Sie Ihr Testament notariell beurkunden, benötigen die Erben später keinen Erbschein. Einen geeigneten Notar empfehlen wir Ihnen bei Bedarf gern.
Sind Ihre Erben minderjährig, rechnen Sie schon jetzt mit einem Streit unter den Erben oder muss eine Unternehmensnachfolge geregelt werden, empfehlen wir die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Sprechen Sie uns an!
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