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Leider währt nicht jede Ehe ewig. Ist die gemeinsame Zeit vorbei, müssen sich die Partner neben emotionalen Hochs und Tiefs mit rationalen Fragen beschäftigen. Wer behält die Kinder, wer bleibt im Haus, was passiert mit gemeinsamen Schulden oder Konten, dem Familienporzellan und dem Hund?
Eine Ehe wird erst geschieden, wenn sie gescheitert ist. Voraussetzung nach deutschem Recht ist, dass das Trennungsjahr angelaufen ist, die sogenannte Trennung von „Tisch und Bett“. Ob in Ihrem Fall deutsches Recht Anwendung findet, prüfen wir gern für Sie. Falls ja, beraten wir Sie zum Versorgungsausgleich und berechnen den Zugewinn.
Für unsere Arbeit bezahlen unsere Mandanten - je nach Vereinbarung - ein Stundenhonorar, eine Pauschale oder die gesetzlichen Gebühren. Diese können Sie mit dem Scheidungskostenrechner auch selbst ermitteln.
Gern übernehmen wir auch die Formalitäten für die Anerkennung einer japanischen Ehescheidung in Deutschland. Bitte klicken Sie auch hierfür auf:
Glücklich, wer vorgesorgt und bereits Regelungen für diesen Fall getroffen hat. Nicht nur bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen oder Auslandsbezug lohnt sich ein Ehevertrag. So wird ein Rosenkrieg vermieden und die Scheidung kostet weniger Zeit, Geld und Nerven.
Wir erstellen mit Ihnen maßgeschneiderte Vereinbarungen.
Wir bieten auch Beratung in japanischer Sprache:
Möchten Sie Ihre japanische Ehescheidung anerkennen lassen?
Montag - Donnerstag: 9:00 - 17:00 Uhr
Freitag / Samstag: nur nach Vereinbarung
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